Nach den entsetzlichen Experimenten im Labor mit Versuchstieren leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein: Sie war entsetzt über das, was hinter verschlossenen Türen geschah

Wie die Wissenschaft erfahren hat, ermittelt die hessische Staatsanwaltschaft, ob das Keulen dieser „überschüssigen“ Versuchstiere an den dortigen Universitäten und anderen Einrichtungen strafbar ist. Die Ermittlungen wurden nach Juni 2021 eingeleitet, zwei deutsche Tierschutzgruppen reichten eine Reihe von Anzeigen bei