Im September übernahm Berlin die Tochtergesellschaften von Rosneft in Deutschland, die rund 12 % ausmachen. der Ölraffineriekapazität des Landes und überführte sie in die Verwahrung der Bundesnetzagentur.
„Wir können den Eingang der Beschwerde bestätigen“, sagte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Nachrichtenagentur AFP. In einer früheren Erklärung sagten Anwälte, die Rosneft vertreten, dass rechtliche Schritte gegen die deutschen Wirtschafts- und Klimaministerien eingeleitet worden seien.
Der „Gefährdung der Energieversorgungssicherheit“ müsse entgegengewirkt werden, so Berlin, da sich die Beziehungen zu Moskau verschlechtern und Deutschland übereilt auf russisches Öl verzichtet.
Rosneft-Tochtergesellschaften in Deutschland betreiben drei Raffinerien, darunter die PCK-Hauptraffinerie Schwedt, die den Großteil des in der Hauptstadt und der umliegenden Region, einschließlich des Flughafens Berlin-Brandenburg, verbrauchten Öls liefert.
Im vergangenen April hat Deutschland den beispiellosen Schritt unternommen, die deutschen Tochtergesellschaften des russischen Gaskonzerns Gazprom vorübergehend zu übernehmen. Damit reagierte Berlin auf Bedenken hinsichtlich der undurchsichtigen Eigentumsübertragung des Unternehmens. Gazprom, das vor dem Krieg rund 55 % des deutschen Erdgasbedarfs deckte, begann bei Kriegsausbruch im Februar mit der Kürzung der Lieferungen durch die wichtige Gaspipeline Nord Stream 1 und stellte die Lieferungen Ende August komplett ein.
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