Aus den von Google erhobenen Daten würden „sehr detaillierte Nutzerprofile erstellt, die das Unternehmen für Werbung und andere Zwecke verwenden kann“, teilte das Bundeskartellamt mit.
Nach vorläufigen Einschätzungen stellte die Regulierungsbehörde fest, dass den Nutzern nicht ausreichend klar war, wie das Technologieunternehmen „ihre Daten bei der Erbringung verschiedener Dienste verarbeitet“.
„Die allgemeine und blinde Speicherung von Daten <...> ist verboten“, ohne den Benutzern eine Wahl zu lassen, stellte die Behörde fest.
In diesem Zusammenhang sei „derzeit geplant, das Unternehmen zu einer Anpassung der angebotenen Optionen zu zwingen“.
Die Agentur fügte hinzu, dass sie plane, noch in diesem Jahr eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Das Geschäftsmodell von Google ist stark von der Verarbeitung von Nutzerdaten abhängig“, sagt Agenturchef Andreas Mundt.
Der digitale Riese hatte „Zugang zu kritischen Daten, die über eine Reihe verschiedener Dienste gesammelt wurden“, was bedeutet, dass er einen „strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen“ hatte, sagte Mundt in einer Erklärung.
Die Warnung kommt, nachdem Google 2021 als „marktkritisches Unternehmen“ bezeichnet wurde.
Durch eine solche Einstufung können deutsche Regulierungsbehörden früher eingreifen und potenziell wettbewerbswidrige Aktivitäten großer Digitalunternehmen verhindern.
Feinschmecker. Organisator. Leser. Musik-Junkie. Web-Fan. Zertifizierter Internet-Fan. Bier-Fan