Das Flugzeug wurde wegen Schulden gegenüber der Flugzeugwartungs- und Reparaturtochter Lufthansa Technik der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa beschlagnahmt.
Am 7. November hob der Oberste Gerichtshof Litauens (LAT) die Entscheidung des Bezirksgerichts Kaunas vom Januar auf und bestätigte die Entscheidung des Bezirksgerichts Kaunas vom Dezember 2021 gegen den kontrollierenden nigerianischen Vermögensverwalter Asset Management Corporation of Nigeria (AMCON). Arik Luft.
„Das Berufungsinstanzgericht (Bezirk Kaunas – BNS) hat die Rechtsnormen des Vollstreckungsverfahrens, die die Vollstreckung der Zwangsvollstreckung und die Bewertung des Zwangsvollstreckungsvermögens regeln, falsch angewendet, es besteht daher eine Grundlage, um den Kassationsbeschwerden der Beteiligten stattzugeben Lufthansa Technik und dem Gerichtsvollzieher Herrn Petrovskis“, heißt es in der Entscheidung des LAT.
Streitigkeiten über die seit fast vier Jahren am Flughafen Kaunas verwahrte Boeing dauern seit mehreren Jahren an, während Gerichtsvollzieher Marek Petrovski die Entscheidung des deutschen Landgerichts in Hünfeld Ende 2019 über fast 2,3 Millionen Euro vollstreckte. Beitreibung von Forderungen in Euro.
Nach den Daten des Falls wurde auf der Grundlage der Entscheidung des deutschen Gerichts im Januar 2020 eine Zwangsvollstreckung von Immobilien in Litauen beantragt.
Das nigerianische Unternehmen beschwerte sich bei den Gerichten über das Vorgehen des Gerichtsvollziehers, einen Sachverständigen zu ernennen, der den Wert des Flugzeugs ermitteln, es beschlagnahmen und die Bearbeitung von Beschwerden stoppen sollte. Das Gutachten wurde von AMCON angesichts von Zweifeln am Wert des Flugzeugs in Auftrag gegeben und behauptet, dass sein Wert die Verbindlichkeiten gegenüber Lufthansa Technik bei weitem übersteigt.
Untere Gerichte wiesen die Beschwerde über die Handlungen von Herrn Petrovski ab, aber der LAT entschied im vergangenen September, dass der Gerichtsvollzieher die Prüfung der Beschwerden rechtswidrig ausgesetzt und den Fall zur Entscheidung in der Sache zurückverwiesen hatte.
Der LAT stellte fest, dass der Antrag von AMCON auf Aufhebung des Pfandrechts von den Gerichten der unteren Instanzen nicht in der Sache behandelt wurde, sodass er auch in dieser Frage nicht entscheiden kann.
AMCON teilte den Gerichten mit, dass es im Mai 2020 beim Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme des Flugzeugs und zweier Triebwerke gestellt habe, Herr Petrovskis dies jedoch im selben Monat abgelehnt habe, da die Vermögenswerte beschlagnahmt worden seien, bevor das Unternehmen das internationale Interesse angemeldet habe .
Das Portal lrytas.lt schrieb im Oktober 2020, dass der letzte Testflug des erhaltenen Flugzeugs Arik Air im Oktober 2018 stattgefunden habe.
Arik Air ist seit 2006 in Betrieb, doch nachdem das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geriet, wurde es Anfang 2017 vom nigerianischen Staatsunternehmen AMCON übernommen.
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