Deutschland leitet Ermittlungen gegen PayPal wegen möglichen Kartellrechts ein

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Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat am Montag bekannt gegeben, dass sie eine Untersuchung gegen PayPal eingeleitet hat, um festzustellen, ob der amerikanische Online-Zahlungsdienstleister seine marktbeherrschende Stellung zur Beschränkung des Wettbewerbs nutzt.

Deutsche Kartelldienste (German Services Bundeskartellamt) Antrag auf Prüfung, ob die Nutzungsbedingungen von PayPal die Möglichkeit schaffen, Wettbewerber zu behindern und den Preiswettbewerb einzuschränken.

Paypal ist Deutschlands führender Online-Zahlungsdienst, gleichzeitig sind die Dienste des Unternehmens laut Regulierungsbehörde aber auch am teuersten.

„Wir werden das Marktpotenzial von PayPal und die Abhängigkeit von Online-Unternehmern von PayPal als Zahlungsmethode prüfen“, sagte Service-Manager Andreas Mundt.

Die vom Verkäufer gezahlten Gebühren für die Nutzung des PayPal-Dienstes beginnen bei 2,49 % des Zahlungsbetrags und 0,35 EUR pro Transaktion.

Demnach dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen weder günstiger anbieten, wenn Kunden günstigere Zahlungsdienste wählen, noch andere Zahlungsmethoden als die PayPal-Plattform bevorzugen.

Eine solche Situation kann mehrere Wettbewerber am Eintritt in den Dienstleistungsmarkt hindern und dazu beitragen, hohe Prämien aufrechtzuerhalten.

Schließlich verlieren die Kunden, so Mundtas, weil sie indirekt über den Produktpreis höhere Steuern zahlen.

Ein neues Gesetz, das 2021 verabschiedet wird, wird der deutschen Kartellbehörde mehr Möglichkeiten geben, gegen Technologieunternehmen vorzugehen, die eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen.

Auch gegen Google, Amazon und Facebook hat das Bundeskartellamt Verfahren eingeleitet.


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Jan Kron

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