Foto von Judita Grigelytė (VŽ).
Mindaugas Skritulskas, Mitglied des konservativen Seimas, schlägt vor, die Bußgelder für Lärm auf öffentlichen Plätzen und zu Hause zu erhöhen, da die derzeitigen laut dem Politiker zu gering sind und nicht präventiv wirken.
Sie hat Änderungen des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs vorbereitet, sodass Lärm im öffentlichen Raum mit 80 bis 300 Euro und im Wiederholungsfall mit Geldbußen von 300 bis 500 Euro geahndet wird.
Der Leiter der Unternehmen, Institutionen oder Organisationen, deren Räumlichkeiten begangen wurden, wird mit einer Geldstrafe von 300 bis 500 Euro und im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe von 500 bis 700 Euro bestraft.
Diese Initiative wurde auch von den Konservativen Bronislovas Matelis, Audrius Petrošius, Andrius Kupčinskas und dem Mitglied der „Bauern“-Fraktion Antanas Vinkus unterstützt.
Nun sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz Bußgelder von 20 bis 80 Euro für Lärmbelästigung und 80 bis 300 Euro im Wiederholungsfall vor.
Bußgelder werden verhängt für lautes Rufen, Pfeifen, Singen oder lautes Spielen, sonstige lärmende Handlungen auf Straßen, Plätzen, Parks, Stränden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen öffentlichen Orten sowie ab 19.00 Uhr. bis 7 Uhr morgens – und in Wohngebäuden, Unternehmen, Institutionen oder Organisationen, wenn es die Ruhe, Erholung oder Arbeit von Menschen stört.
Die größten Krachmacher sind Cafés, Bars, Clubs
Laut den Autoren des Projekts sind Bewohner von Altstädten in Großstädten sowie Bewohner der J. Basanavičiaus-Straße in Palanga in ruhigen Stunden Lärm von nahe gelegenen Bars und Cafés ausgesetzt.
Zum Beispiel wurden seit Anfang dieses Jahres bis zum 1. September 401 Anzeigen registriert und 131 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten wegen Lärm in der J. Basanavičius-Straße in Palanga verfasst.
„Allerdings werden sie nach Aussage der Polizisten selbst nur verspottet, weil die aufgrund ihrer geringen Größe verhängten Bußgelder keine abschreckende Wirkung und gleichzeitig eine präventive Maßnahme haben“, heißt es in der Begründung des Projekts.
Die Initiatoren der Novelle weisen darauf hin, dass in anderen Ländern der Europäischen Union für ähnliche Vergehen härtere Strafen verhängt werden.
Demnach wird in Estland ein Verstoß gegen die allgemeinen Verhaltensregeln an öffentlichen Orten mit einer Geldstrafe von bis zu 400 Euro oder mit Haft geahndet, juristische Personen können für einen solchen Verstoß mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro rechnen. Bußgeld in Euro.
In Polen wird ein solches Verhalten mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 30 Tagen, einer Freiheitsbeschränkung von einem Monat oder einer Geldstrafe von bis zu 1020 Euro geahndet, in Deutschland mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
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Thema „Geschäftsumfeld“
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