Mit diesem Dokument können litauische Versicherungsnehmer in Europa behandelt werden

Versichert in Litauen, lebt aber im Ausland

Zwei krankenversicherte Personengruppen in Litauen (DSP) und ihre Familienangehörigen können in jedem anderen Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs nicht nur die notwendige medizinische Versorgung, sondern auch alle erforderlichen kompensatorischen Gesundheitsleistungen erhalten. Die erste Gruppe umfasst Personen, die in einem anderen europäischen Land leben und in Litauen arbeiten (Steuern zahlen). Die zweite Gruppe besteht aus litauischen älteren, behinderten oder anderen Rentenempfängern, die anderswo in Europa leben. Diese Personen mit S1-Ausweis für die obligatorische Krankenkasse (PSDF) können die Gelder im ausländischen Ansässigkeitsstaat wie Ansässige behandelt werden.

„Um die Gesundheitsgarantie in dem europäischen Land, in dem er seinen tatsächlichen Wohnsitz hat, problemlos in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte einige Schritte unternehmen: seine Abreise aus dem Land erklären, das S1-Dokument bei seiner Gebietskrankenkasse abholen und reichen Sie es zur Anmeldung bei der Kranken-, Kranken- oder Sozialversicherung oder einer anderen Kasse des Wohnsitzlandes bei der jeweiligen Einrichtung ein. Anschließend bezahlt die Nationale Krankenversicherungskasse die erhaltenen Rechnungen für die Behandlung einer in einem anderen Land lebenden Person mit einem S1-Dokument. Die Person, die medizinische Leistungen erhalten hat, muss sich darüber keine Sorgen machen“, sagt Viktorija Klinavičienė, Beraterin der Abteilung für Bewohnerdienste des Territorialkrankenhausfonds Vilnius.

Beispielsweise wird eine in Litauen arbeitende Person (PSD-Versicherter) für ein Jahr auf Dienstreise nach Deutschland geschickt. Vor seiner Abreise erklärt er seine Abreise aus Litauen und bittet seine Gebietskrankenkasse, ihm ein S1-Dokument auszustellen. Die nach Deutschland einreisende Person reicht es bei der Krankenkasse dieses Landes ein. Während des Gültigkeitsjahres des ausgestellten Dokuments S1 können alle notwendigen medizinischen Leistungen und erstattungsfähigen Medikamente von einem solchen Versicherten in Deutschland bezogen werden, der seine Behandlungsrechnungen bei der Gesetzlichen Krankenkasse einreicht, damit die Kosten aus den PSDF-Mitteln erstattet werden . Familienangehörige, die zusammen gereist sind und den S1-Ausweis erhalten und registriert haben, können sich unabhängig von ihrem Alter in Deutschland behandeln lassen.



Reisekrankenversicherung

Im Ausland versichert, aber in Litauen wohnhaft

Auch im umgekehrten Fall wird der S1-Beleg verwendet. Wenn eine Person in einem anderen europäischen Land arbeitet (Steuern zahlt) oder eine Rente bezieht, aber tatsächlich in Litauen lebt (z. B. aus der Ferne arbeitet), kann sie hier wie andere PSD-Versicherte behandelt werden. Nur das S1-Dokument oder ein gleichwertiges Dokument sollte von dem Staat ausgestellt werden, in dem eine Person arbeitet oder eine Rente bezieht, und es sollte jeder litauischen Gebietskrankenkasse zur Registrierung vorgelegt werden. In diesen Fällen werden die Kosten der erbrachten Leistungen, sofern sie in einer von der Krankenkasse unter Vertrag genommenen medizinischen Einrichtung erbracht werden, von dem europäischen Land erstattet, das das S1-Dokument ausgestellt hat, gemäß den von der Versicherungskrankheit vorgelegten Rechnungen. Mittel. Solche Inhaber von S1-Dokumenten in Litauen müssen keine PSD-Beiträge zahlen.

Bei der Beantragung des S1-Dokuments bei Ihrer Gebietskrankenkasse müssen Sie einen ausgefüllten Antrag auf Ausstellung des S1-Dokuments und ein Dokument zur Bestätigung Ihrer persönlichen Identität einreichen. Der Antrag kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person, postalisch, per E-Mail gestellt werden. bedeutet (nach Unterzeichnung mit einer sicheren elektronischen Signatur). Die Caisse Territoriale d’Assurance Maladie stellt das S1-Dokument und einen Verwendungshinweis spätestens nach 5 Werktagen aus.

Dieses Jahr bis 15.12. Territoriale Krankenkassen stellten litauischen Versicherungsnehmern fast 1.000 S1-Dokumente aus, und die staatliche Krankenkasse bezahlte mit PSDF-Mitteln Rechnungen in Höhe von 8,7 Millionen für die Behandlung litauischer Versicherungsnehmer in ihren europäischen Wohnsitzländern. Euro. Darüber hinaus haben die Gebietskrankenkassen unseres Landes Mitte Dezember fast 8.000 S1-Dokumente (ihre Äquivalente) erhalten, die von Versicherungsorganisationen in anderen europäischen Ländern ausgestellt wurden. In diesem Jahr reichte der Nationale Gesundheitsfonds bei den zuständigen Institutionen anderer europäischer Länder Rechnungen in Höhe von 3,7 Millionen für die Behandlung ihrer Versicherungsnehmer ein, die im vergangenen Jahr mit einem S1-Dokument in Litauen lebten. Euro.

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Markus Pfeiffer

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